In einer Mediation werden Konfliktparteien durch eine Mediatorin/einen Mediator bei der Suche nach einem Ausgleich von Interessen begleitet.
Ziel ist es, für beide Parteien eine möglichst zufrieden stellende Lösung zu finden und – im Idealfall – den Konflikt damit beizulegen.
Der Mediator/die Mediatorin sorgen dafür, dass beide Konfliktparteien zu Wort kommen und gehört werden, dass ihre Interessen klar formuliert, Forderungen verhandelt, Kompromisse gefunden und Vereinbarungen getroffen werden können.
Mediation ist dort interessant und hilfreich, wo Beziehungen zwischen Menschen momentan gestört sind, aber weiter bestehen sollen.
Diese Unterstützung durch einen Mediator/eine Mediatorin findet Anwendung in unterschiedlichsten Bereichen des (Zusammen-) Lebens: in Familien und Paarbeziehungen, in Schule und Nachbarschaft, in Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen, in der internationalen Diplomatie und im öffentlichen Raum. Je nach Sachlage und Anzahl der beteiligten Personen, kann die Mediatorin/der Mediator einen Kollegen/eine Kollegin in den Prozess mit einbeziehen. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation.
Als eingetragene Mediatorin entspreche ich den Qualitätskriterien des österreichischen Bundesministeriums für Justiz:
Ich habe eine Ausbildung im geforderten Ausmaß absolviert und bin verpflichtet, mich laufend fortzubilden. Außerdem treten bei gerichtsanhängigen, zivilrechtlichen Fällen Bestimmungen nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz in Kraft (z.B. Fristenhemmung).
Siehe auch Bundesministerium